Freitag 19 April 2024

Ziele des bilingualen Unterrichts     

Der bilinguale Unterricht stellt eine Erweiterung des regulären Englischunterrichts dar, indem Sachfächer wie Erdkunde und Geschichte in englischer Sprache unterrichtet werden. Dies soll die Schüler dazu befähigen, fachliche Sachverhalte in den entsprechenden Lernbereichen in Englisch zu verstehen, zu verarbeiten und darzustellen. Dabei wird die sprachliche Kompetenz der Schüler in besonderem Maße gefördert. Durch die Beschäftigung mit der Lebenswirklichkeit in englischsprachigen Ländern erwerben die Schüler eine interkulturelle Kompetenz, d.h. sie lernen die Perspektiven dieser Länder kennen und können ihr eigenes Land für Partner der anderen Kultur und Sprache darstellen.

Voraussetzung für die Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt auf Antrag der Eltern, nachdem sie intensiv über Ziele, Inhalte und Anforderungen des bilingualen Unterrichts informiert worden sind. Um den Anforderungen des bilingualen Unterrichts gerecht werden zu können, muss der Schüler eine hohe Lernbereitschaft und Konzentrationsfähigkeit aufweisen.

Aufbau des bilingualen Unterrichts

In den Klassen 5 und 6 erhalten die Schüler zwei zusätzliche Englischstunden pro Woche. Dabei werden bereits kleinere Module aus bestimmten Sachbereichen (z. B. Tiere, Landeskunde, der Mensch etc.) in englischer Sprache erarbeitet. Ab Klasse 7 erfolgt der Erdkundeunterricht in englischer Sprache. Um den langsameren Lernfortschritt, der sich aus anfänglich noch geringen Sprachkenntnissen ergibt, auszugleichen, wird die Wochenstundenzahl in Erdkunde von zwei auf drei erhöht. So wird gewährleistet, dass der fremdsprachliche Sachunterricht zu den gleichen Fähigkeiten führt, wie der in der Muttersprache geführte Unterricht. Ab Klasse 8 kommt ein weiteres Sachfach in englischer Sprache hinzu. Im bilingualen Sachfach werden in erster Linie die fachbezogenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bewertet. Fremdsprachliche Kompetenz fließt nicht in die Bewertung ein. Die Teilnahme am bilingualen Unterricht wird auf dem Abschlusszeugnis oder in einem Zertifikat bescheinigt.

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